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   VG Gera, 14.01.2004 - 1 K 647/03 GE   

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https://dejure.org/2004,25396
VG Gera, 14.01.2004 - 1 K 647/03 GE (https://dejure.org/2004,25396)
VG Gera, Entscheidung vom 14.01.2004 - 1 K 647/03 GE (https://dejure.org/2004,25396)
VG Gera, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 1 K 647/03 GE (https://dejure.org/2004,25396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BeamtVersG § 31 Abs 1
    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Beamter; Vermessungsinspektor; Außendienst; Zeckenbiss; Dienstunfall; Borreliose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.06.1967 - IV C 36.66

    Öffentliche Gewässer (i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 TWG), Unterquerung eines Flusses

    Auszug aus VG Gera, 14.01.2004 - 1 K 647/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes setzt die Anerkennung als Dienstunfall voraus, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem Ereignis und der Ausübung des Dienstes existiert, wobei der Zusammenhang des Unfalls mit dem Beamtendienst das "entscheidende Kriterium" sein muss (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1971 - 4 C 36.66 - zitiert nach Juris).
  • VG Wiesbaden, 25.08.1998 - 8 E 420/90

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Dienstunfalls im Beamtenrecht- hier eines

    Auszug aus VG Gera, 14.01.2004 - 1 K 647/03
    Haben mehrere Bedingungen die äußere Einwirkung unmittelbar herbeigeführt, so liegt ein Dienstunfall nur vor, wenn sich die Dienstausübung als wesentlich mitwirkende Ursache darstellt (vgl. dazu VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 25. August 1998 - 8 E 420/90 [V] - zitiert nach Juris).
  • OVG Saarland, 22.04.2009 - 1 A 155/08

    Zeckenbiss bzw. -stich als Dienstunfall

    Schließlich hat das Verwaltungsgericht Gera (VG Gera, Urteil vom 14.1.2004 - 1 K 647/03.GE -, juris) hinsichtlich eines überwiegend im Außendienst eingesetzten Vermessungsbeamten ausgeführt, dass dieser nicht zufällig von einer Zecke gebissen worden sei, sondern gerade deshalb, weil er sich im dienstlichen Auftrag in einem Gebiet aufgehalten habe, das regelmäßig von Zecken bevölkert werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 1 A 3299/08

    Erhöhung des berufsgruppentypischen Risikos einer Borreliose-Infektion bei

    vgl. Berufskrankheiten-Verordnung - Merkblatt zu Berufskrankheiten, Bekanntgabe des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 1. September 2003 - 414-45222-3102 - Bundesarbeitsblatt 10/2003, S. 26 ff.; VG Ansbach, Urteile vom 2. Februar 2010 - AN 1 K 08.00857 - juris, Rn. 46, und vom 29. Januar 2008 - AN 1 K 07.00217 -, juris, Rn. 70; VG Braunschweig, Urteil vom 26. März 2007 - 7 A 356/06 -, juris, Rn. 17; VG Gera, Urteil vom 14. Januar 2004 - 1 K 647/03.GE -, juris, Rn. 17; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 1997 - L 7 U 199/95 - juris, Rn. 36.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1993 - 2 C 22.90 -, a.a.O., vom 4. September 1969 - II C 106.67 -, BVerwGE 34, 4 = juris, Rn. 14, vom 11. Februar 1965 - II C 11.62 -, a.a.O.; VG Braunschweig, Urteil vom 26. März 2007 - 7 A 356/06 -, a.a.O.; VG Gera, Urteil vom 14. Januar 2004 - 1 K 647/03.GE -, a.a.O.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 1997 - L 7 U 199/95 - a.a.O.

  • VG Schleswig, 21.09.2016 - 11 A 277/15

    Recht der Landesbeamten - Anerkennung eines Zeckenstichs als Dienstunfall

    Nur unter solchen gefahrerhöhenden Umständen wandelt sich das jeden betreffende allgemeine Lebensrisiko zu einer besonderen Gefährdung im Sinne der Vorschrift mit der Folge, dass abweichend von dem Grundsatz, dass der Beamte die Folgen schicksalsmäßiger schädlicher Einwirkungen selbst zu tragen hat, der Schutz durch die dienstliche Unfallfürsorge eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1993 - 2 C 22.90 - auch VG Braunschweig, Urteil vom 26.3.2007 - 7 A 356/06 - sowie VG Gera, Urteil vom 14.1.2004 - 1 K 647/03.GE -).
  • VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03

    Allgemeines Lebensrisiko bei Zeckenbiss während Schulfreizeit

    Das Verwaltungsgericht Gera hat im Anschluss an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Fall eines im Außendienst eingesetzten Vermessungsinspektors, der einen Zeckenbiss mit anschließender Borrelioseerkrankung erlitt, einen dienstlichen Zurechnungszusammenhang nur deshalb angenommen, weil er dienstlich überwiegend im ländlichen Bereich sowie im Außenbereich eingesetzt war und sich damit eine der Arbeit eines Vermessungsinspektors im Außenbereich immanente Gefahr eines Zeckenbisses verwirklicht habe (vgl. VG Gera, Urteil vom 14.01.2004 - 1 K 647/03 GE -, zitiert nach juris).
  • VG Darmstadt, 04.11.2004 - 1 E 436/02

    Zeckenbiss auf Wanderwoche kein Dienstunfall für Lehrerin

    Das Verwaltungsgericht Gera hat im Anschluss an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Fall eines im Außendienst eingesetzten Vermessungsinspektors, der einen Zeckenbiss mit anschließender Borrelioseerkrankung erlitt, einen dienstlichen Zurechnungszusammenhang nur deshalb angenommen, weil er dienstlich überwiegend im ländlichen Bereich sowie im Außenbereich eingesetzt war und sich damit eine der Arbeit eines Vermessungsinspektors im Außenbereich immanente Gefahr eines Zeckenbisses verwirklicht habe (vgl. VG Gera, Urt. v. 14.01.2004 - 1 K 647/03 GE -, zitiert nach juris).
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